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Emissionsstandards
Emissionsstandards
Autos stoßen Luftschadstoffe aus, das ist nichts Neues. Wie viel sie jedoch maximal ausstoßen dürfen, das legen sogenannte Emissionsstandards fest. Im Detail bedeutet dies, dass neue PKWs nur eine bestimmte Menge an Luftschadstoffen pro Kilometer ausstoßen dürfen. Neben den PKWs betrifft dieses Gesetz auch LKWs, Motorräder sowie Mopeds. Die Emissionsstandards werden jedoch nicht vereinheitlicht. Wie hoch oder niedrig die Grenzwerte liegen, entscheiden Motor sowie Kraftfahrzeugtyp.
Die Emissionsgrenzwerte werden nun in Europa durch die europäischen Emissionsstandards reguliert. Anders als die Abgasnorm, die es bereits seit den 1970er Jahren gibt und die Grenzwerte für Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe, die Partikelmasse sowie die Partikelanzahl festlegt, werden bei den Emissionsstandards Grenzwerte in Bezug auf den Ausstoß von CO2 vorgeschrieben. Nachdem eine Selbstverpflichtung der Hersteller in puncto Senkung des CO“-Ausstoßes gescheitert war, gilt seit 2012 ein Flottengrenzwert für PKWs. 2019 erfolgte dann eine Erneuerung der Verordnung. In der Verordnung (EU) 2019/631 wird ein Zielwert von 147 Gramm CO2/Kilogramm genannt, der von neuen PKWs nicht überschritten werden darf. Dabei beziehen sich die Grenzwerte nicht auf einzelne Fahrzeuge, sondern werden als sogenannte Flottengrenzwerte ermittelt. Das bedeutet, dass die neuen Fahrzeuge, die innerhalb eines Jahres auf den Markt gekommen sind, diese Flottengrenzwerte erfüllen müssen. Diese CO2-Vorgaben müssen vom Hersteller zunächst für jeden neuen PKW oder leichtes Nutzfahrzeug erfüllt werden. Im Jahr 2025 sollen dann auch Vorgaben für schwere Nutzfahrzeuge in Kraft treten. Ziel der europäischen Emissionsstandards ist es, die CO2-Emissionen für einen PKW sowie Nutzfahrzeuge zu senken. Genauer sollen PKWs ab 2030 durchschnittlich 37,5 Prozent und Nutzfahrzeuge 31 Prozent weniger CO2 ausstoßen.
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