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Führerscheintypen
Führerscheintypen
A, B,C;BE;C1;AM, die Buchstaben und Zahlen sind keine wahllose Zusammensetzung sondern bezeichnen unterschiedliche Führerscheintypen. Insgesamt gibt es 17 verschiedene Führerscheinklassen in fünf Kategorien eingeteilt. Die Führerscheintypen teilen sich in Kraftrad-Führerschein, PKW-, LKW-, Bus- sowie Traktor-Führerschein ein. Mit der Führerscheinklasse A dürfen neben Krafträdern auch Quads und Trikes gefahren werden. Ob Sie für Ihr Kraftrad Klasse AM, A1, A2 oder A benötigen, hängt von Hubraum, Nennleistung und Höchstgeschwindigkeit ab. Besitzen Sie beispielsweise die Führerscheinklasse B, so dürfen Sie ebenfalls Krafträder der Klasse AM fahren.
Die Führerscheinklasse B ist die klassische PKW-Führerscheinklasse. Damit sind Sie zum selbstständigen Fahren eines Kraftfahrzeuges mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und einem Mindestalter von 18 Jahren berechtigt. Zudem kann mit der Führerscheinklasse B ein Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm gezogen werden. Als Zusatzklassen gelten die Führerscheintypen BE und B96. Die Klasse BE ist im Grunde immer in der Führerscheinklasse B enthalten und meint das Führen von 750 Kilogramm-Anhängern. Wer darüber hinaus Anhänger bewegen möchte, benötigt die Klasse B96. Zusätzlich gestattet B96 das Fahren mit Fahrzeugkombinationen von bis zu 4.250 Kilogramm. Eine Besonderheit stellt die Fahrzeugklasse B17 dar. Mit ihr ist es erlaubt, ein Fahrzeug in Begleitung einer berechtigten Person, sprich einer Person die den Führerschein der Klasse B besitzt, zu fahren.
Führerscheinklasse C und D
Möchten Sie größere Fahrzeuge bedienen, beispielsweise LKWs so benötigen Sie die Führerscheinklasse C. Als Voraussetzung für alle C-Klassen gilt der Besitz des Führerscheins der Klasse B. Mit diesem Führerscheintyp können Sie Kraftfahrzeuge bewegen, die ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen beziehungsweise in Kombination mit einem Anhänger ein Gesamtgewicht von zwölf Tonnen nicht übersteigen. Für Berufskraftfahrer gelten besondere Bestimmungen. Sie müssen den Führerschein der Klasse C regelmäßig verlängern, denn sie sind entweder von Anfang an auf fünf Jahre befristet oder sie gelten nur bis zum 50. Lebensjahr, wenn der Führerschein vor 1999 gemacht wurde. Eine Verlängerung erhalten die Fahrer, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen sowie ein ausreichendes Sehvermögen vorweisen können. Gleiches gilt auch für die Führerscheinklasse D, den Bus-Führerschein. Dieser berechtigt Personen zur Beförderung von Fahrgästen, auch bei dieser Klasse gibt es verschiedene Typen, die es erlauben, mal mehr und mal weniger Gäste zu transportieren.
Mit dem letzten Führerscheintyp können land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bewegt werden. In der Fahrerlaubnis B ist die Klasse L enthalten und berechtigt somit zum Führen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40 km/h. Mit der Klasse T dürfen hingegen Fahrzeuge von bis zu 60 km/h gefahren werden.
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