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Straßenverkehr

Straßenverkehr

Als Straßenverkehr werden öffentliche Flächen bezeichnet, die zu Transportzwecken durch Fahrzeuge und Personen genutzt werden können. Diesen öffentlichen Flächen widmet das Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht der Allgemeinheit. Dazu zählen Straßen, Wege und Plätze, aber auch Tankstellen, die zu Verkehrszwecken genutzt werden, fallen unter den Begriff Straßenverkehr. Hinzu kommen Kundenparkplätze, privates Betriebsgelände, soweit allgemein freigegeben, sowie Parkhäuser. Wer Waren oder Personen als Fahrzeugführer, Fußgänger, Fahrradfahrer, Passagier oder Beifahrer transportiert, der gilt per Definition als Straßenverkehrsteilnehmer.

Als wichtiger Teil der Verkehrsinfrastruktur gewann der Straßenverkehr in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung. War es zuvor noch die Eisenbahn, die ein Jahrhundert lang als Hauptverkehrsmittel galt, so ist der Straßenverkehr heute die wichtigste Verkehrsart.

Straßenverkehrsordnung

Die erhöhte Teilnahme am Straßenverkehr bedingt auch ein größeres Risiko für Gefahren von Mensch und Tier. Sach- und Personenschäden sind in Deutschland an der Tagesordnung. Das hohe Gefährdungspotenzial wird ordnungsgesetzlich reglementiert. Daher wird der Straßenverkehr unter anderem durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Sie legt fest, wie sich Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Dazu zählen nicht nur Fahrzeugführer sondern auch Fußgänger und Fahrradfahrer. In der Straßenverkehrsordnung sind Regeln, Vorschriften und Bestimmungen enthalten. Ziel dieser Regelungen ist ein sicherer, fließender sowie geordneter Straßenverkehr. Unfälle sollen dadurch verringert werden. Zum einen sind in ihr Regelungen in Bezug auf Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Halten und Parken festgesetzt. Diese werden durch Verkehrs, Gefahr- sowie Richtzeichen angegeben. Die Nicht-Einhaltung der Straßenverkehrsordnung wird durch Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften geahndet.

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