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Zulassung

Zulassung

Die Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr dient der amtlichen Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr geeignet ist. Sie können die Zulassung standardmäßig mit einem Termin bei Ihrer lokalen Kfz-Zulassungsbehörde einholen. Dort wird Ihnen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ausgestellt. Im Gegenzug werden wichtige Fahrzeug- und Halterdaten bei der Zulassungsstelle und beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert.

Bei der Zulassungsbehörde können Sie außerdem Ihr Auto anmelden, ummelden und abmelden. Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass, eine Kfz-Versicherungsbestätigung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung sowie eine Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung. Möchten Sie einen Neuwagen anmelden, ist außerdem der Nachweis einer Betriebserlaubnis, meist eine COC-Bescheinigung, notwendig. Erst nach der Zulassung des Fahrzeugs können Sie dieses Auto auch anmelden.

CAR24 bietet Ihnen privat und geschäftlich einen hochwertigen Zulassungsdienst an. So können Sie den logistischen und bürokratischen Hürden aus dem Weg gehen und praktisch direkt in Ihr Auto steigen. Dabei kann es sich um ein einzelnes Fahrzeug ebenso wie um eine ganze Flotte für Ihren Fuhrpark handeln. Dazu erhalten Sie passende Kfz-Schilder, die Ihren Wünschen entsprechen. Kontaktieren Sie uns, um den Zulassungsdienst in Anspruch zu nehmen.

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