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HU/AU
HU/AU
HU und AU, das sind die Abkürzungen für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Geläufiger ist der Begriff TÜV, denn nichts anderes ist die Hauptuntersuchung. Seit dem ersten Dezember 1951 ist die Hauptuntersuchung für das Auto Pflicht. Sie dient der regelmäßigen Prüfung des Kraftfahrzeuges, damit kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes KFZ am Straßenverkehr teilnimmt. Die HU besteht zudem aus der AU, der Abgasuntersuchung. Seit 2010 wird sie nicht mehr einzeln sondern zusammen mit der HU durchgeführt. Bei der AU werden die Abgaswerte des Kraftfahrzeuges überprüft und kontrolliert, ob diese innerhalb des vorgeschriebenen Rahmens liegen. Hintergrund ist die Umweltverschmutzung durch den Schadstoffausstoß, der dadurch eingeschränkt werden soll. Dieser Teil der Prüfung wird auch als Endrohrmessung bezeichnet. Zusätzlich wird eine Sichtprüfung der schadstoffrelevanten Bauteile durchgeführt, um etwaige Mängel zu ermitteln.
In einem Prüfintervall prüft die Hauptuntersuchung Autos und andere Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit sowie Umweltverträglichkeit. Als Grundlage der Vorschriftmäßigkeit dient die Straßenverkehrsordnung. Während der Hauptuntersuchung ist der Prüfer dafür verantwortlich eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung vorzunehmen. Dazu werden alle Bauteile auf ihren Zustand sowie ihre Funktion überprüft. Dazu zählen Bremsen, Lenkung, Sichtverhältnisse, Licht, Elektrik, Achsen, Fahrgestell, Karosserie, Auspuffanlage, Motor sowie sonstige Ausstattungen.
HU und AU Kosten und Fristen
Die Kosten für die HU/AU liegen in Deutschland bei einem PKW bis zu 3,5 Tonnen zwischen 130 Euro und 145 Euro. Wie viel Sie für die HU/AU bezahlen müssen, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab. Diese Kosten können sich erhöhen, sollte die Prüffrist nicht eingehalten werden. Die Hauptuntersuchung für das Auto unterliegt einer Frist, die der Fahrzeughalter einzuhalten hat. Hält er die Frist nicht ein und überschreitet diese um mehr als zwei Monate, muss er mit Bußgeldern rechnen. Überschreitet er die Frist um mehr als acht Monate, kostet ihn das 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Neben der überschrittenen HU/AU muss der Fahrzeughalter zusätzlich eine Ergänzungsuntersuchung durchführen lassen. Die Kosten erhöhen sich dann um 20 Prozent.
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