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Verkehrshaftung
Verkehrshaftung
Die Verkehrshaftung bezieht sich auf Unfälle zwischen zwei Parteien im Straßenverkehr. Im Grunde wird damit die Frage gestellt, wer im Falle eines Unfalles im Verkehr für den Schaden haftet. Das kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Richten Sie als Privatperson einen Schaden mit Ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr an können Sie dafür belangt werden. Damit Sie gegen solche Schäden abgesichert sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug versichern lassen. Sie sind daher verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung in Voll- oder Teilkasko abzuschließen. In puncto Verkehrshaftung benötigen Privatpersonen keine zusätzliche Versicherung.
Anders verhält es sich bei Unternehmen, beispielsweise Transportunternehmen. Diese müssen ihre Güter, die Sie im Straßenverkehr transportieren ebenfalls versichern. Eine Haftpflichtversicherung reicht da jedoch nicht aus. Vielmehr bietet sich eine sogenannte Verkehrshaftungsversicherung an. Mit dieser Versicherung sichert das Unternehmen sowohl sich, als auch die Transportgüter sowie den Frachtführer gegen etwaige Schäden im Straßenverkehr ab. Weil nicht nur die Güter sondern auch der Fahrzeugführer versichert wird, nennt man die Verkehrshaftungsversicherung auch Frachtführerhaftpflicht. Die Verkehrshaftungsversicherung ist für Transportunternehmen gesetzlich verpflichtend. Sie dient als Schutz vor Schadenersatzforderungen, sollte es zu einem Unfall kommen und die Ware beschädigt werden. Sobald sie also fremde Güter gewerblich mit einem Fahrzeug, das ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen besitzt, transportieren, benötigen Sie diese Versicherung. Gesetzlich geregelt ist dies in §7a des Güterkraftverkehrsgesetzes.
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