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Verkehrstüchtigkeit
Verkehrstüchtigkeit
Jeder Autofahrer beziehungsweise alle Verkehrsteilnehmer kennen sie und haben sie mindestens einmal im Leben mitgemacht: Die Verkehrskontrolle. Bei dieser Kontrolle können Polizeibeamte den Fahrzeugführer auf seine Verkehrstüchtigkeit prüfen. Laut §36 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung sind Polizeibeamte befugt, Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle anzuhalten und diese aufzufordern, Fahrzeugschein sowie Fahrzeugbrief, Führerschein sowie Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste vorzuzeigen. Hinzu kommt die allgemeine Verkehrsteilnehmerkontrolle. In den meisten Fällen handelt es sich um eine routinemäßige Kontrolle, jedoch können hohe Bußgelder und Strafen auf den Fahrzeugführer zukommen, wenn sich herausstellt, dass er oder sein Fahrzeug nicht verkehrssicher sind.
Bei der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit werden verschiedene Faktoren kontrolliert. Die geistige sowie körperliche Fähigkeit, sein Fahrzeug verkehrssicher zu führen, entscheidet über die Verkehrstüchtigkeit eines Fahrzeugführers. Allgemein gilt, nur wer sich gesund und fit fühlt, darf auch am Straßenverkehr teilnehmen. Als nicht verkehrstüchtig gilt, wer unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht. Gleiches gilt für Schlafmangel oder andere Krankheiten, die zu körperlichen Beeinträchtigungen führen, können Ihre Verkehrstüchtigkeit beeinflussen. Alkohol, Drogen und Medikamente führen zu einer Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems, dadurch leidet die Aufmerksamkeits- sowie Reaktionsfähigkeit. Im Detail vermindern sie das Urteilsvermögen sowie die Selbsteinschätzung, die zu Fehlern und gefährlichen Situationen führen können.
Neben körperlichen Beeinträchtigungen, die Auswirkungen auf das Reaktionsvermögen haben können, behindern auch Ablenkungen anderer Art, wie Handy am Steuer oder Kopfhörer im Auto, die Verkehrstüchtigkeit. Wer nicht verkehrstüchtig ist und erwischt wird oder gar einen Unfall verursacht, dem drohen Strafen und Bußgelder. Je nachdem, welches Vergehen begangen wird und ob ein Unfall daraus resultiert, bei dem im schlimmsten Falle andere Verkehrsteilnehmer verletzt werden, muss mit einer Geldstrafe, einem Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder einer Anzeige rechnen. Um das zu vermeiden und auch andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Sie daher auf das Fahren Ihres Fahrzeugs verzichten. Sind Sie beispielsweise nur temporär beeinträchtigt, durch ein gebrochenes Bein oder Arm, sollten Sie auch dann Ihr Auto stehen lassen. Nutzen Sie dann die öffentlichen Verkehrsmittel, fragen Sie Familie und Freunde oder einen Fahrdienst. Haben Sie sich ein neues Fahrzeug zugelegt, das abgeholt werden muss, kontaktieren Sie CAR24. Die Fahrzeugüberführung zählt zu unseren Dienstleistungen, die wir eigen- oder fremdachsig anbieten. Ihr Fahrzeug wird von uns abgeholt und an den Zielort gebracht, sodass Sie sich nicht mit einem gebrochenen Bein hinter das Steuer setzen müssen.
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